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Die häufigsten Fragen für das Abo im SH-Tarif

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  • Nein, die Schülerfahrkarte ist generell nur für den Besteller gültig. Der Name des Schülers wird auf der Fahrkarte eingetragen. Bitte geben Sie daher als Besteller des Abos immer den Namen des Schülers an!

  • Nein, der Preis ist bei beiden Fahrkarten-Arten gleich. Die Vorteile des personengebundenen Abos lesen Sie hier!

  • Generell gelten alle Fahrkarten am Start- wie Zielort in den Bussen bzw. Stadtverkehren der jeweiligen gesamten Start- und Zielzone. Mit einer Fahrkarte Kiel - Preetz können Sie also in Kiel mit den Stadtbussen im ganzen Stadtgebiet (außer Schilksee) fahren, mit Bahn oder Bus nach Preetz fahren und in Preetz auch mit dem Stadtbus weiterfahren.

  • Selbstverständlich gilt ihre Fahrkarte innerhalb der gelösten Zonen auch in der Bahn. Wir haben einen landesweiten Tarifverbund, in dem generell alle Fahrkarten in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs (also nicht ICE, IC oder andere Fernzüge) gelten. Natürlich immer nur in denen von Ihnen gelösten Zonen!

  • Sie können das Fahrkarten-Abo zu jedem Monatsersten beginnen. Das Abo soll dann für mindestens ein Jahr laufen. 

    Der Abo-Antrag für den Folgemonat muss bis zum 15. des vorherigen Monats eingegangen sein.

  • Sie können das Abo nach Ablauf des ersten Jahres zu jedem Monatsende kündigen! Kündigungsfrist ist der 15. des Vormonats. Bitte geben Sie bei einer schriftlichen Kündigung die restlichen Fahrkarten wieder an uns zurück, die Sie nicht mehr benötigen! Sonst kann das Abo nicht gekündigt werden.

  • Sie können im Prinzip zum Ablauf eines jeden Monats kündigen. Geschieht dies vor Ablauf des ersten Abo-Jahres, so wird die Differenz zwischen dem normalen Preis der Monatskarte und dem ermäßigten Abo-Kartenpreis für die Monate nacherhoben, die Sie die Abo-Fahrkarte benutzt haben.

  • Ein Hinweis dazu muss bis zum 15. des Monats eingegangen sein.

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