Übertragbare Monatskarte:

Sie können die Karte an jede beliebige Person weitergeben. Werden Sie bei einer Kontrolle jedoch ohne ihren Fahrschein angetroffen, ist das erhöhte Beförderungsentgelt von zurzeit 60,- Euro fällig. Bei Verlust Ihrer Fahrkarte erhalten Sie keinen Ersatz.

Personengebundene Monatskarte:

Diese Fahrkarte trägt Ihren Vor- und Nachnamen und ist nur zusammen mit ihrem Personalausweis gültig. Falls Sie bei einer Kontrolle ohne Ihren Fahrschein angetroffen werden, brauchen Sie beim nachträglichen Vorweisen des Fahrscheines nur das ermäßigte, erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 7,- Euro zu bezahlen.

Bei Verlust Ihrer Monatskarte erhalten Sie einmalig pro Jahr eine Ersatzfahrkarte gegen eine Gebühr von 25,- Euro.

Außerdem erhalten Sie die Schleswig-Holstein-Card (SH-Card) zum ermäßigten Preis von 5,00 Euro pro Jahr (anstatt 27,50 Euro regulärer Preis). Damit erhalten Sie auf Fahrten, die über das Gültigkeitsgebiet Ihrer Abo-Karte hinausgehen, 25 % Rabatt auf den Einzelfahrschein (Hinweis: für Fahrten innerhalb von Kiel und den angrenzenden Zonen gibt es keinen SH-Card-Rabatt!)

Die Fahrpreise sind für beide Fahrkartenarten gleich!